Nutzungsvertrag für Stocherkahn Nr.103 des Dorfrat WHO/ Hibuka

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Nutzungsvertrag für Stocherkahn Nr.103 des Dorfrat WHO/ Hibuka

Dorfrat WHO, Fichtenweg 5, 72076 Tübingen Email: who@stocherkahn-verleih.de Dorfrat der Hibuka, Provenceweg 7, 72072 Tübingen Nutzungsbedingungen für den Stocherkahn Nr.103 des Dorfrats WHO/ Hibuka im Franz Viertel

Die Nutzungspauschale pro Buchungsintervall beträgt

Für Bewohner der Wohnheime HiBuKa und WHO 10€

Für andere Studierende 25€

Für Verdienende 60€

Die Zahlung der Kaution von 50 Euro ist bei Vertragsunterschrift zu leisten.

Eine gewerbliche Nutzung des Stocherkahns ist nicht zulässig; weder der Nutzer, noch Dritte dürfen durch die Nutzung des Kahns Geld verdienen.

Der Nutzer verpflichtet sich, diesen Vertrag zum Kahn mitzubringen.

Der Nutzer bestätigt, dass er den Stocherkahn führen kann und mit den geltenden Regelungen vertraut ist.

Der Nutzer bestätigt, die geltenden Regeln der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu kennen und während der Fahrt einzuhalten.

Eine verspätete Rückgabe des Kahns (mehr als 15 min.) kann eine Schadensersatzpflicht von bis zu25 Euro zur Folge haben!

Der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung der Rechtsvorschriften über die Regelung und Beschränkung des Gemeingebrauches an oberirdischen Gewässern und der Verordnungen der Stadt Tübingen und des Landes Baden-Württemberg.Der Nutzer erkennt an, dass den Weisungen eines Vertreters des Stocherkahn-AK, der Polizei oder eines Vertreters des Ordnungsamtes der Stadt Tübingen uneingeschränkt und unverzüglich Folge geleistet werden muss.

Des Weiteren verpflichtet sich der Nutzer, insbesondere die folgenden Nutzungsbedingungen einzuhalten:

– Durch die Benutzung des Stocherkahns, insbesondere durch den Auf- und Abbau der Sitzbretter und Rückenlehnen, darf nicht mehr als nach den Umständen unvermeidlicher Lärm verursacht werden.

Stocherkahn und Zubehör müssen nach der Benutzung an der Anlegestelle Casino in der Wöhrdstrasse angeschlossen werden.– In der Zeit von 22:30 Uhr bis 8:00 Uhr, sowie bei Nebel und Hochwasser und in der Gefahrenzone 100 Meter vor der Stauanlage (Beschilderung beachten!) ist der Betrieb untersagt!

– Der Kahn muss bis spätestens 22:30 Uhr am Kai der Anlegestelle Casino Wöhrdstrasse befestigt, die Sitzbretter abgebaut und gesichert sein. Zu dieser Zeit befindet sich auch niemand mehr auf dem Kahn.

– Durch den Stocherkahnbetrieb entstandener Abfall muss eingesammelt und entsorgt werden, aber nicht in den Abfallbehältern neben der Anlegestelle.– Der Stocherkahn darf keinen Dritten überlassen werden.

– Kollisionen mit anderen Gefährten sind unter allen Umständen zu vermeiden.

– Der Dorfrat übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die dem Nutzungsberechtigten oder Dritten durch die Benutzung des Kahns entstehen, es sei denn, diese werden grob fahrlässig durch den Dorfrat verursacht.

Vor Fahrtantritt und nach Fahrtende sind Kahn und Zubehör auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Schäden oder Fehlbestände müssen umgehend gemeldet werden.Entdeckt ein Nutzer bei Fahrtantritt evtl. Schäden oder Fehlbestände nicht, kann er für diese vom Dorfrat haftbar gemacht werden.Deshalb sind etwaige Schäden oder Fehlbestände vor Fahrtantritt dem Arbeitskreis zu melden!

– Die Kaution wird nach Überprüfung des Zustands des Stocherkahns durch den Dorfratsvertreter zeitnah zurückerstattet.– Die Kaution kann bei vom Nutzer verursachten Schäden einbehalten werden. Der Dorfrat stellt ggf. Rechnungen für die private Haftpflichtversicherung des Nutzers aus.

Grillen, Shishas, Kerzen und anderes Feuer ist untersagt. Jeder Verstoß hat den Einbehalt der gesamten Kaution und ggf. Fahrtabbruch zur Folge.

– Bei übermäßiger Verschmutzung werden bis zu 25 Euro der Kaution einbehalten, daher groben Schmutz vor dem Fahrtantritt telefonisch dem Dorfrat melden.

– Alle Verstöße gegen die Nutzungsvereinbarung können Kautionsabzüge zur Folge haben und oder zum Ausschluss von der weiteren Nutzung des Stocherkahns führen.

Hygienekonzeption während der Corona-Pandemie

Die Nichteinhaltung der Konzeption ist eine Ordnungswidrigkeit und kann im schlimmsten Fall zum Verlust des Liegeplatzes führen. Das Nichteinhalten der Konzeption führt daher zum Verlust der kompletten Kaution.

§ 1 Allgemeine Schutzmaßnahmen

(1) Stocherkahnfahrer und Gäste,die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen,dürfen den Stocherkahn nicht betreten.

(2) Für jede Fahrt ist eine verantwortliche Person zu benennen und schriftlich festzuhalten, die für die Einhaltung und Umsetzung dieser Konzeption verantwortlich ist.

(3) Zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung erhebt und verarbeitet die für den Stocherkahn verantwortliche Person mit Einverständnis der Gäste folgende Daten:1. Name des Gastes,2. Datum und Uhrzeit des Besuchs, und3. Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.Die Daten sind vom Stocherkahnfahrer vier Wochen nach Erhebung zu löschen.

§ 2 Gruppengröße

(1) Die Stocherkahnfahrt gilt als private Zusammenkunft gemäß der aktuellen Corona-Verordnung. Es gelten die dort festgelegten Personenbeschränkungen.

(2) Die Verantwortliche Person hat sicherzustellen, dass zu anderen Personen an der Anlegestelle und im Neckar ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird.

Ich erkläre hiermit, dass ich die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden habe. Für meine Fahrt   auf dem Kahn Nr. 103 übernehme ich als Bootsführer die volle Verantwortung für die Durchsetzung und Einhaltung dieser Nutzungsvereinbarung und der Hygieneregeln. Die Stocherkahn Arbeitskreise der Wohnheime WHO und HIBUKA, die entsprechenden Dorfräte und der Stocherkahn AK e.V. sind für ein eventuelles Fehlverhalten meinerseits nicht haftbar zu machen.Ich bin mir dessen bewusst, dass die Nichteinhaltung der Konzeption eine Ordnungswidrigkeit ist und im schlimmsten Fall zum Verlust des Liegeplatzes führen kann. Das Nichteinhalten der Konzeption führt daher zum Verlust der kompletten Kaution.

Kautionsabzüge:

  • Für das Einklemmen des Stahlseiles mit dem Deckel der vorderen Kiste ziehen wir 5 Euro ab. (Der Deckel wird dadurch unweigerlich Beschädigt und wenn es oft genug gemacht wird, kostet der Ersatz des Deckels kostet ~190 Euro)
  • Für nicht anschließen der Stangen ziehen wir 10 Euro ab. (Eine Stange kostet komplett 148 Euro)
  • Wer den Kahn nicht mit dem Stahlseil vor Diebstahl sichert verliert 50 Euro Kaution. (Ein neuer Kahn kostet ~7000 Euro und z.B. Kinder die mit dem Kahn das Stauwehr herunter fallen sind uncool.)
  • Wer den Kahn verschmutzt hinterlässt verliert bis zu 15 Euro Kaution. (Das ist die Entschädigung für eure zum Teil ekelige Arbeit Kartoffelsalat aus dem Kahn zu putzen. Glasscherben von Sektgläsern sind auch gefährlich für andere Nutzer. Grillkohle im Kahn und Vorgänger hat gegrillt ist leicht zu argumentieren. Für für Ökos: alles was im Kahn liegt landet beim Schöpfen im Neckar. Da es auch Jugendliche an der Anlegestelle gibt, ziehen wir hier selten Kaution ab, nur wenn es eindeutig ist.)
  • Wer Kerzen auf dem Kahn verwendet (egal ob Wachsflecken entstehen oder nicht) verliert 50 Euro Kaution. (Wachs zieht ins Holz, kann man nicht entfernen. Daraus folgt kein Pilzschutz im nächsten Jahr, daraus Pilzbefall und der Verlust des Kahns.)
  • Grillrost: Dreckig nehmen wir ihn nicht an und kaufen lieber einen Neuen. Das darf der Nutzer gerne auch selbst zügig tun, sonst werden seine 20 Euro einbehalten. (Ganzer Grill je nach Angebot <10 Euro und man muss den Rest entsorgen)
  • Nach 22:30 Uhr noch auf dem Kahn kostet 50 Euro, da es uns den Liegeplatz kosten kann.
  • Bei sonstigen Schäden richtet sich alles danach, ob der Nutzer das selbst meldet und was gemacht werden muss. Wer es selbst meldet und ggf über seine Haftpflicht für den Schaden aufkommt, bekommt die ganze Kaution zurück. Ist der selbst gemeldete Schaden sehr klein (Macken durch Fahrfehler, Schrammen an Brettern, Brandspuren an den Brettern für den Grill (nur diesen!)), ziehen wir gar nichts ab. Wer Schäden oder Fehlbestände gar nicht meldet verliert seine Kaution immer vollständig, wer sie erst Tage später meldet teilweise (zusätzlich zu den Kosten des Schadens).
  • Die gewerbliche Nutzung des Kahns ist untersagt. Wer dabei erwischt wird, verliert seine Kaution und wird von der zukünftigen Nutzung des Kahns ausgeschlossen.