Stocherkahn 103 ausleihen

Stocherkahn ausleihen ohne Fahrer*in.

Für volljährige Personen die selbst stochern können, nur zur nicht-gewerblichen Nutzung. Falls du noch nicht selbst stochern kannst, buche bitte erst einen Workshop.

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  1. Gewünschten Termin auswählen und Daten ausfüllen
     
  2. Du erhältst sofort eine Eingangsbestätigung per Mail (Spam-Ordner checken!)
     
  3. Du bekommst eine Bestätigunsmail sobald deine Buchungsanfrage von einem AK-Mitglied bestätigt wurde
     
  4. Vertrag innerhalb von drei Tagen ausfüllen und per E-Mail an die betreuende Person zurück schicken - Termin ist erst verbindlich gebucht, wenn das passiert ist
     
  5. Nutzungsgebühr innerhalb von zwei Tagen nach Vertragsbestätigung über PayPal zahlen
     
  6. Die Kaution bis spätestens 1 Tag vor der Fahrt über Paypal zahlen (d.h. du kannst sie bei Bedarf später zahlen als die Nutzungsgebühr)
     
  7. Kurz vor der Fahrt erhältst du den Zahlencode zum Schloss per E-Mail
     
  8. Sobald der Kahn von einem AK-Mitglied überprüft wurde und alles in Ordnung ist, bekommst Du die Kaution zurück. Du kannst den Prozess beschleunigen indem du nach der Fahrt Bilder vom abgeschlossenen Kahn an uns schickst.

Wenn du die o.g. Fristen nicht einhältst behalten wir uns vor, deine Reservierung ggf. zu stornieren.

  • 10€  für Studierende unserer Wohnheime in Waldhäuser Ost oder des Französischen Viertels (ehem. HiBuKa im Französischen Viertel)
     
  • 25€  für sonstige Studierende oder andere Personen in Ausbildung
     
  • 65€  für sonstige Personen
     

    Warum gibt es unterschiedliche Preise?

    Unser Stocherkahn ist ein gemeinschaftlich betreutes Projekt der Wohnheime Fichtenweg und der ehemaligen Hindenburgkaserne im Französischen Viertel. Die Pflege und der Verleih werden ehrenamtlich durch den Stocherkahn-Arbeitskreis organisiert.

    Die günstigen Preise sind nur durch das freiwillige Engagement der Mitglieder des Stocherkahn-Arbeitskreises (Stocherkahn AK) möglich. Ohne ihre regelmäßige Wartung, Koordination und Organisation wäre die Nutzung des Kahns unbezahlbar teuer.

    Deshalb zahlen Studierende unserer Wohnheime nur 10 € pro Buchung.

    Sonstige Studierende oder andere Personen in Ausbildung zahlen 25 €, was weiterhin günstig ist – aber auch berücksichtigt, dass sie nicht aktiv an der Organisation beteiligt sind.

    65 € zahlen alle, die nicht mehr studieren oder in Ausbildung sind. Unser Angebot richtet sich primär an Studierende. Für Berufstätige gibt es mit dem Stocherkahnverein Tübingen e.V. eine günstigere Alternative.
    Die 65 € bei uns sind bewusst höher angesetzt – sie bieten zugleich eine Möglichkeit für ehemalige Bewohner*innen und frühere AK-Mitglieder, den Arbeitskreis weiterhin zu unterstützen.

  •  Bis drei Tage vor der Fahrt kannst du zu 5€ Stornierungsgebühr stornieren. Danach nur, wenn du eine Ersatzperson findest.
     
  •  Bei Krankheit, Unwetter, oder Unbefahrbarkeit des Neckars kannst du jederzeit kostenlos stornieren.
     
  •  Der AK darf auch stornieren, z. B. bei Gefahr, Fehlverhalten oder wenn du Vertrag oder Nutzungsgebühr nicht rechtzeitig schickst.

  • Für nicht anschließen der Stangen ziehen wir 10 Euro ab. (Eine Stange kostet ca, 150 Euro)
     
  • Wer den Kahn nicht mit dem Stahlseil vor Diebstahl sichert verliert 50 Euro Kaution. (Ein neuer Kahn kostet ~7000 Euro und z.B. Kinder die mit dem Kahn das Stauwehr herunter fallen sind uncool.)
     
  • Wer den Kahn verschmutzt hinterlässt verliert bis zu 15 Euro Kaution. (Das ist die Entschädigung für eure zum Teil ekelige Arbeit Kartoffelsalat aus dem Kahn zu putzen. Glasscherben von Sektgläsern sind auch gefährlich für andere Nutzer. Grillkohle im Kahn und Vorgänger hat gegrillt ist leicht zu argumentieren. Für für Ökos: alles was im Kahn liegt landet beim Schöpfen im Neckar. Da es auch Jugendliche an der Anlegestelle gibt, ziehen wir hier selten Kaution ab, nur wenn es eindeutig ist.)
     
  • Wer Kerzen auf dem Kahn verwendet (egal ob Wachsflecken entstehen oder nicht) verliert 50 Euro Kaution. (Wachs zieht ins Holz, kann man nicht entfernen. Daraus folgt kein Pilzschutz im nächsten Jahr, daraus Pilzbefall und der Verlust des Kahns.)
     
  • Wer einen Grill auf dem Kahn verwendet verliert 50 Euro Kaution.
     
  • Nach 22:30 Uhr noch auf dem Kahn kostet 50 Euro, da es uns den Liegeplatz kosten kann.
     
  • Bei sonstigen Schäden richtet sich alles danach, ob der Nutzer das selbst meldet und was gemacht werden muss. Wer es selbst meldet und ggf über seine Haftpflicht für den Schaden aufkommt, bekommt die ganze Kaution zurück. Ist der selbst gemeldete Schaden sehr klein (Macken durch Fahrfehler, Schrammen an Brettern, Brandspuren an den Brettern für den Grill (nur diesen!)), ziehen wir gar nichts ab. Wer Schäden oder Fehlbestände gar nicht meldet verliert seine Kaution immer vollständig, wer sie erst Tage später meldet teilweise (zusätzlich zu den Kosten des Schadens).
     
  • Die gewerbliche Nutzung des Kahns ist untersagt. Wer dabei erwischt wird, verliert seine Kaution und wird von der zukünftigen Nutzung des Kahns ausgeschlossen.