Buchungs- und Nutzungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Buchungs- und Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über die Miete (Buchung) und Nutzung des Stocherkahns Nr. 103 (Kahn) zwischen dem Stocherkahn Arbeitskreis, Kontaktdaten siehe Impressum (AK) und Personen, die den Kahn buchen und nutzen wollen (buchende Person).

  2. Für vom AK angebotene Workshops gilt insbesondere § 10. Andere Bestimmungen dieser Bedingungen gelten entsprechend, sofern und soweit sie dem Zweck nach anwendbar sind.

§ 2 Saison, verfügbare Slots & Nutzungsgebühren

  1. Der Kahn kann ausschließlich während der Saison gebucht und genutzt werden. Diese geht, abhängig vom Wetter, in der Regel von Mitte April bis Mitte Oktober eines jeden Jahres. Beginn und Ende einer Saison werden auf der Website des AK bekannt gegeben.

  2. Der Kahn kann nur nach vorheriger Buchung in festgelegten Zeitslots genutzt werden. Die verfügbaren Zeitslots sind auf der Website des AK einsehbar.

  3. Für die Buchung des Kahns in einem bestimmten Zeitslot sind folgende Nutzungsgebühren zu zahlen:

    1. 10 € für Studierende, die in den vom Studierendenwerk Tübingen – Hohenheim AdöR betriebenen Wohnheimen der Waldhäuser Ost oder des Französischen Viertels wohnen.

    2. 25 € für sonstige Studierende oder andere sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindenden Personen.

    3. 65 € für Personen, die nicht unter lit. a. oder b. fallen.

§ 3 Nutzungsberechtigung

  1. Zur Buchung und Nutzung des Kahns ist jede Person berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht nach § 9 Abs. 4 von der Nutzung des Kahns ausgeschlossen ist.

  2. Wer nicht fähig ist, den Kahn zu führen, darf diesen nicht nutzen. Sofern die buchende Person nicht selbst fähig ist, den Kahn zu führen, muss der Kahn durch eine von der buchenden Person organisierten, entsprechend befähigte Person geführt werden. Sollte während des vereinbarten Zeitslots festgestellt werden, dass die den Kahn führende Person nicht fähig ist, den Kahn zu führen, kann dies zu Fahrtabbruch nach § 9 Abs. 5 führen.

  3. Der AK behält sich vor, im Rahmen der Buchung Nachweise für die Voraussetzungen nach Abs. 1 und 2 sowie nach § 2 Abs. 3 zu verlangen. Werden diese nicht vorgelegt, kann dies zur Stornierung der Buchung nach § 5 Abs. 6 führen.

§ 4 Buchung des Kahns

  1. Zur Buchung des Kahns in einem bestimmten Zeitslot muss eine Buchungsanfrage für diesen über die Website des AK gestellt werden. Hierbei sind der volle Name der buchenden Person, sowie deren Wohnadresse, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Weiterhin ist anzugeben, ob die buchende Person die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 S. 1 oder S. 2 sowie des § 2 Abs. 3 lit. b erfüllt.

  2. Nach Abschicken der Buchungsanfrage erhält die buchende Person eine automatisch generierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese dient lediglich der Bestätigung des ordnungsgemäßen technischen Ablaufs und stellt noch keine Annahme der Buchungsanfrage seitens des AK dar.

  3. Jeder Buchung wird intern ein Mitglied des AK zur Betreuung zugeordnet (betreuendes Mitglied). Dieses ist die erste Ansprechperson der buchenden Person für alle mit der Buchung und Nutzung des Kahns zusammenhängenden Fragen und kommuniziert im Namen des AK.

  4. Sofern alle Voraussetzungen nach Abs. 1 S. 2 sowie nach § 3 Abs. 1 vorliegen und keine sonstigen Gründe dagegensprechen, bestätigt das betreuende Mitglied der buchenden Person die Buchung. Die buchende Person erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail. In dieser werden Name und E-Mail-Adresse des betreuenden Mitglieds mitgeteilt. Die Buchungsbestätigung stellt eine Annahme der Buchungsanfrage unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung der Voraussetzungen des Abs. 5 dar. Mit Absenden der Buchungsbestätigung ist der angefragte Zeitslot vorläufig für die buchende Person reserviert.

  5. Die buchende Person hat den im Anhang der Buchungsbestätigung versandten Nutzungsvertrag innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung, jedoch spätestens 24 Stunden vor Beginn des angefragten Zeitslots ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an das betreuende Mitglied zu senden. Dieses überprüft die Vollständigkeit des Vertrags und bestätigt diese der buchenden Person per E-Mail. Erst mit Eingang dieser Bestätigung bei der buchenden Person kommt der Vertrag über die Buchung und Nutzung des Kahns zustande. Vor Eingang der Bestätigung nach Satz 2 kann die buchende Person ihre Buchungsanfrage jederzeit durch Mitteilung an das betreuende Mitglied kostenfrei zurücknehmen. Sofern der vollständige Nutzungsvertrag nicht innerhalb der Frist des Satz 1 an das betreuende Mitglied gesendet wird, kann dieses den Buchungsslot wieder freigeben. Die Buchungsanfrage gilt dann als nicht erfolgt. § 5 Abs. 1 S. 3 gilt bei Rücknahme der Buchungsanfrage oder Freigabe des Slots entsprechend.

  6. Die buchende Person hat spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Bestätigung nach Abs. 5 S. 2, jedoch spätestens 24 Stunden vor Beginn des angefragten Zeitslots die Nutzungsgebühr nach § 2 Abs. 3 sowie die Kaution nach § 9 Abs. 1 S. 1 unter Angabe des eigenen Namens und des gebuchten Zeitslots unter Nutzung der in der Buchungsbestätigung angegebene Zahlungsmethode an den AK zu übermitteln.

  7. Sofern die Voraussetzungen der Absätze 5 und 6 erfüllt sind, sendet das betreuende Mitglied der buchenden Person rechtzeitig vor Beginn des gebuchten Zeitslots den Zahlencode für die Schlösser des Kahns per E-Mail zu. Dieser darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.

§ 5 Stornierung

  1. Die buchende Person kann ihre Buchung unter den Voraussetzungen der Absätze 2 bis 5 stornieren. Das betreuende Mitglied kann eine Buchung unter den Voraussetzungen des Abs. 6 stornieren. Bei einer Stornierung werden bereits an den AK gezahlte Beträge, abzüglich der eventuell anfallenden Stornierungsgebühren nach Abs. 2, zurückerstattet.

  2. Eine Stornierung der Buchung durch die buchende Person ist grundsätzlich bis zu 72 Stunden vor Beginn des gebuchten Zeitslots möglich. Eine Stornierung innerhalb der Frist des § 4 Abs. 6 S. 1 ist kostenfrei möglich. Für eine spätere Stornierung kann eine Stornierungsgebühr in Höhe von 5 € erhoben werden.

  3. Eine Stornierung der Buchung durch die buchende Person innerhalb von 72 Stunden vor Beginn des gebuchten Zeitslots ist nur möglich, wenn die buchende Person in Absprache mit dem betreuenden Mitglied eine andere Person findet, die den Kahn im gebuchten Zeitslot buchen möchte. Diese Person muss die Voraussetzungen zur Buchung des Stocherkahns erfüllen und selbst den Nutzungsvertrag nach § 4 Abs. 5 vorlegen. Nutzungsvertrag und Zahlung müssen in diesem Fall spätestens 2 Stunden vor Beginn des gebuchten Zeitslots vorliegen, andernfalls kann das betreuende Mitglied die Stornierung der alten Buchung ablehnen. Sofern die Stornierung vom betreuenden Mitglied akzeptiert wird, gilt Abs. 2 S. 3 entsprechend.

  4. Ein Stornierung aufgrund von die Fahrt verhindernden Umstände höherer Gewalt, wie Krankheit oder Verletzung der buchenden Person, schlechtes Wetter oder Unbefahrbarkeit des Neckar ist stets kostenlos möglich.

  5. Die Stornierung ist dem betreuenden Mitglied per E-Mail mitzuteilen. Im Fall des Abs. 4 sind hierbei die für die Stornierung ursächlichen Umstände glaubhaft darzulegen. Das betreuende Mitglied bestätigt der buchenden Person die Stornierung per E-Mail.

  6. Das betreuende Mitglied kann die Buchung stornieren, wenn nach seiner Einschätzung bei Nutzung des Kahns im gebuchten Zeitslot Gefahren für Leib oder Leben von Personen oder erhebliche Schäden drohen würden. Zudem kann das betreuende Mitglied die Buchung stornieren, wenn die buchende Person sich unangemessen verhält oder die Nutzungsgebühr und die Kaution nicht innerhalb der Fristen des § 4 Abs. 6 überweist. Das betreuende Mitglied teilt der buchenden Person die Stornierung unter Angabe des Grundes per E-Mail mit.

§ 6 Pflichten der buchenden Person

  1. Die buchende Person ist verpflichtet, sich vor Fahrantritt mit den Regeln zur Benutzung des Kahns vertraut zu machen und während der Nutzung des Kahns für die Einhaltung dieser Sorge zu tragen. Hierzu zählen insbesondere

    1. die Regelungen dieser Bedingungen,

    2. die Rechtsvorschriften über die Regelung und Beschränkung des Gemeingebrauches an oberirdischen Gewässern und der Verordnungen der Stadt Tübingen und des Landes Baden-Württemberg (siehe Wiki).

    3. das Verbot der Nutzung des Kahns in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr sowie bei Nebel oder Hochwasser,

    4. die Pflicht, den Kahn ausschließlich außerhalb der Gefahrenzone 100 Meter vor der Stauanlage, erkennbar an der Beschilderung, zu nutzen sowie

    5. die Pflicht, bei Ertönen der Sirene der Stauanlage, den Kahn unverzüglich ans Ufer zu steuern, diesen dort festzumachen und zu verlassen sowie die Fahrt erst nach Erlöschen des Blinklichts der Warnanlage fortzusetzen.

  2. Die buchende Person ist verpflichtet, den Kahn keinem Dritten zu überlassen. Im Fall des § 3 Abs. 2 S. 2 hat die buchende Person die den Kahn führende Person durchgehend zu überwachen und ist für deren Verhalten während der Nutzung des Kahns verantwortlich.

  3. Die buchende Person hat dafür Sorge zu tragen, dass weder sie noch Dritte durch ihre Nutzung des Kahns Geld oder geldwerte Vorteile erhalten. Eine gewerbliche Nutzung des Kahns ist ausdrücklich untersagt.

  4. Die buchende Person und alle sich mit ihr auf dem Kahn befindlichen Personen haben Weisungen der Polizei, des Ordnungsamtes der Stadt Tübingen oder eines Mitglieds des AK uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.

  5. Bei Problemen oder Unklarheiten während der Nutzung des Kahns ist unverzüglich das betreuende Mitglied zu informieren. Die buchende Person hat während der gesamten Nutzung des Kahns unter der bei der Buchung angegebenen Mobilfunknummer erreichbar zu sein.

§ 7 Umgang mit dem Kahn & Verhalten während der Fahrt

  1. Der Kahn sowie die Stangen, die Sitzbretter, die Rückenlehnen, die Schöpfkellen und der Anker (Zubehör) sind während der gesamten Nutzung pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen. Hieraus folgt insbesondere

    1. das Verbot von übermäßiger Verschmutzung des Kahns,

    2. das Verbot der Nutzung von Feuer auf dem Kahn, etwa in Form von Grills, Shishas oder Kerzen, unabhängig von der Entstehung von Brand- oder Wachsflecken, sowie

    3. die Pflicht, die Stahlseile des Kahns ordentlich zu verstauen und darauf zu achten, dass diese nirgendwo eingeklemmt sind.

  2. Die buchende Person hat vor Fahrtantritt den Kahn und das Zubehör auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Sollten Schäden, Unvollständigkeiten oder übermäßige Verschmutzungen festgestellt werden, sind diese dem betreuenden Mitglied unverzüglich zu melden. Sollte die Meldung nicht oder mit ungerechtfertigter Verspätung erfolgen, gelten Schäden, Unvollständigkeiten oder übermäßige Verschmutzungen als von der buchenden Person verursacht.

  3. Durch die Benutzung des Kahns, insbesondere durch den Auf- und Abbau der Sitzbretter und Rückenlehnen, darf nicht mehr als der nach den Umständen unvermeidliche Lärm verursacht werden.

  4. Die buchende Person und alle sich mit ihr auf dem Kahn befindlichen Personen haben sich während der gesamten Nutzung des Kahns respektvoll gegenüber anderen Personen zu verhalten. Kollisionen mit anderen Gefährten auf dem Neckar sind unter allen Umständen zu vermeiden.

§ 8 Rückgabe des Kahns

  1. Der Kahn ist pünktlich zum Ende des gebuchten Zeitslots an die Anlegestelle Casino in der Wöhrdstrasse“ zurückzubringen. Dort ist der Kahn entsprechend der Anleitung (siehe Webseite) anzuschließen und mittels des Stahlseils gegen Diebstahl zu sichern. Das Zubehör ist mittels der Stahlseile und durch Verschließen der Kisten ebenfalls gegen Diebstahl zu sichern. Bei der Buchung des Abendslots muss dies spätestens um 22:00 Uhr abgeschlossen sein und alle Personen müssen den Kahn verlassen haben.

  2. Nach Abschluss der Fahrt sind entstandene Verschmutzungen sowie sämtlicher Abfall vom Kahn zu entfernen. Der Abfall muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Weiterhin hat die buchende Person erneut eine Prüfung nach § 7 Abs. 2 S. 1 vorzunehmen und gegebenenfalls eine Meldung nach § 7 Abs. 2 S. 2 vorzunehmen. Abs. 1 S. 4 gilt entsprechend.

§ 9 Kaution & Folgen bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen

  1. Für jede Buchung ist eine Kaution in Höhe von 50 € zu leisten. Diese ist bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Zeitslots zu übermitteln, § 4 Abs. 6 gilt entsprechend.

  2. Die Kaution wird, unbeschadet des Abs.3, nach Überprüfung des Zustands des Kahns durch das betreuende Mitglied zeitnah zurückerstattet. Die buchende Person kann dem betreuenden Mitglied eine schnellere Überprüfung ermöglichen, indem sie nach Erfüllung der Anforderungen des § 8 Fotos vom Zustand des Kahns anfertigt und diese dem betreuenden Mitglied per E-Mail zusendet.

  3. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen kann die Kaution nach Ermessen des AK ganz oder teilweise einbehalten werden. Der AK berücksichtigt hierbei insbesondere die Art und Schwere des Verstoßes sowie die Kooperationsbereitschaft der buchenden Person bei der Aufklärung des Sachverhalts und deren Einsichtsfähigkeit. Bei Verstößen gegen § 6 Abs. 1 S. 2 lit. c, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 1 S. 2 lit. b, § 8 Abs. 1 S. 2 oder § 8 Abs. 1 S. 4 wird in der Regel die volle Kaution einbehalten. Das betreuende Mitglied teilt der buchenden Person die Höhe des Kautionsabzugs unter Angabe des Grundes per E-Mail mit.

  4. Bei schweren Verstößen gegen diese Bedingungen kann die buchende Person zusätzlich zur Anordnung nach Abs. 3 nach Ermessen des AK von der zukünftigen Nutzung des Kahns ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann zeitlich beschränkt werden. Zudem kann ein Ende des Ausschlusses davon abhängig gemacht werden, dass die buchende Person einen Workshop nach § 10 besucht und die diesen leitende Person von der zukünftigen Zuverlässigkeit der buchenden Person überzeugt ist. Abs. 3 S. 2 bis 4 gelten entsprechend.

  5. Sollten während der Nutzung des Kahns durch die buchende Person Verstöße gegen diese Bedingungen festgestellt werden, kann das betreuende Mitglied oder ein von diesem beauftragtes anderes Mitglied des AK den Abbruch der Fahrt anordnen. Der Kahn ist in diesem Fall unverzüglich ans Ufer zu steuern und dem dort anwesenden Mitglied des AK zu übergeben. Die buchende Person und alle sich mit ihr auf dem Kahn befindlichen Personen haben diesen unverzüglich zu verlassen. Abs. 3 und 4 bleiben unberührt.

  6. Anordnungen nach Abs. 3 bis 5 schließen die Geltendmachung weiteren im Zusammenhang mit der Nutzung des Kahns durch die buchende Person verursachten Schadens nicht aus. Der AK stellt, falls erforderlich, eine Rechnung zur Einreichung bei der privaten Haftpflichtversicherung der buchenden Person aus.

§ 10 Workshops

  1. Der AK bietet kostenlos Workshops für Studierende in den §2 Abs. 3 lit. a genannten Wohnheimen an, in denen die wichtigsten Kenntnisse zur Führung des Kahns vermittelt werden. Jeder Workshop wird von einem Mitglied des AK geleitet, welches in diesem Rahmen die Funktion des betreuenden Mitglieds im Sinne dieser Bedingungen erfüllt.

  2. Die Anzahl der Teilnehmenden für einen Workshops ist beschränkt. Die maximale Anzahl der Teilnehmenden ist bei der Anmeldung auf der Website des AK ersichtlich. Das den Workshop leitende Mitglied des AK kann weiteren Mitgliedern des AK die Teilnahme zur Beobachtung des Ablaufs eines Workshops gestatten.

§ 11 Haftungsausschluss & Salvatorische Klausel

  1. Der AK übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die der buchenden Person oder Dritten durch die Nutzung des Kahns entstehen, es sei denn, diese werden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ein Mitglied des AK verursacht. Bei Schäden in Form von Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der AK für jede Art von fahrlässiger Verursachung durch eines seiner Mitglieder.

  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt das gesetzlich Zulässige, was dem Gewollten am nächsten kommt.

 

 

Stand: 18. Juni 2025